ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER KANALSANIERUNG 24 AG

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kanalsanierung 24 AG, Eichlistrasse 19, 5506 Mägenwil, Schweiz, oder Kanalsanierung 24 AG, Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich, Schweiz, und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber» genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese von der Kanalsanierung 24 AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Kanalsanierung 24 AG über den Bezug von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Alternativ kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde die Dienstleistungen der Kanalsanierung 24 AG in Anspruch nimmt. Die Firma behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. ANGEBOTSGÜLTIGKEIT UND PREISE

3.1 Angebotsgültigkeit

Angebote der Firma sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie weiterer anfallender Steuern und Entsorgungs- oder Versandkosten. Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Es gelten jedoch stets die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.3 Pauschalangebote

Pauschalangebote können nur aufgrund zeitnaher Angaben offeriert werden (SIA 117). Unvorhergesehene Arbeiten und Aufwendungen sind zusätzlich zu vergüten, wenn diese für die Firma bei der Kalkulation nicht eindeutig ersichtlich und bekannt waren. Arbeiten, bei denen der Aufwand des Unternehmens nicht eindeutig kalkuliert werden kann, werden immer in Regie ausgeführt. Preisanpassungen sind jederzeit möglich. Die angegebenen Preise und Zeitaufwände richten sich nach Erfahrungswerten.

3.4 Mehraufwendungen

Mehraufwendungen, die für eine fachgerechte Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, werden durch die Firma ausgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Preisabweichungen von mehr als 10 % der ursprünglichen Angebotssumme wird die Zustimmung des Kunden vor Fortführung der Arbeiten eingeholt. Aufwandsabweichungen unterhalb der 10 %-Marke werden ohne Zustimmung des Kunden ausgeführt, um einen reibungslosen Ablauf ohne Unterbrechungen zu gewährleisten, sofern diese für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Mehraufwendungen werden durch Nachweise dokumentiert, sofern dies möglich ist.

3.5 Zusätzliche Leistungen

Folgende zusätzliche Leistungen gehen zu Lasten des Kunden:

Umstellung von Installationen, die nicht vorhersehbar waren,

Massnahmen bei Schnee, darunter Räumung und Enteisung,

Massnahmen bei Temperaturen unter 5 °C wie das Betreiben von Heizanlagen und Heizzelten,

Sicherung und Umleitung von Wasser bei Regenwetter,

Einholen von Fahrtbewilligungen, Nach- und Sonntags-Fahrbewilligungen,

Zulagen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten (Sonntage, Nacharbeiten etc.),

Schutzzulagen wie Einweg-Schutzanzüge und Masken bei stark verschmutzter Umgebung und wo die SUVA-Vorschriften dies verlangen.

3.6 Technische und formelle Angaben

Die in unseren Unterlagen, Angeboten oder Produktbeschreibungen angegebenen Werte, Lebensdauern, Nutzungsdauern und Eigenschaften beruhen auf Herstellerangaben, Erfahrungswerten oder ermittelten Laborwerten. Diese Angaben sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen und können in der Praxis stark variieren. Laborwerte haben nur einen bedingten Bezug zu realen Einsatzbedingungen und stellen weder eine Zusicherung noch eine Garantie dar. Es besteht keine rechtliche Bindung an diese Angaben, insbesondere bezüglich der Lebensdauer. Wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung oder Richtigkeit der genannten Angaben und Werte.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

4.2 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von CHF 50.– pro Mahnung erhoben. Nach erfolgloser Mahnung wird der Kunde betrieben. Die Firma behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen.

4.3 Fehlerhafte Rechnungen

Die Kosten für fehlerhafte Rechnungsstellungen aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden betragen CHF 50.–. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder geteilte Rechnungsstellungen, sofern kein Verschulden bei der Firma liegt.

5. PFLICHTEN DER FIRMA

5.1 Lieferung und Liefertermine

Die Lieferung bzw. Ausführung erfolgt innerhalb der beim Kauf oder Vertragsabschluss genannten Frist nach Auftragseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung oder Ausführung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma unverzüglich informiert, und ein neues Ausführungs- oder Lieferdatum wird vereinbart. Sollte die Firma aufgrund eines unvorhergesehenen Personalausfalls oder eines Defekts an Geräten den Ausführungstermin verschieben müssen, wird der Kunde umgehend informiert, und ein neuer Termin wird vereinbart. Die Firma übernimmt keine Haftung für etwaige Kosten oder Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund der Verschiebung entstehen.

5.2 Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN UND VORBEREITENDE ARBEITEN

6.1 Vorbereitende Massnahmen

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Durchführung der Arbeiten zu ermöglichen. Dies umfasst den Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie das Bereitstellen notwendiger Informationen, Unterlagen und Materialien. Die in der Offerte oder deren Anlage enthaltenen Forderungen und Arbeiten sind zu leisten.

Folgende bauliche Massnahmen sind unter anderem rechtzeitig vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber auszuführen:

Geeignete Zufahrten für einen Transporter (2-Achs),

Bereitstellen der erforderlichen Installationsplätze und Parkplätze unmittelbar am Ausführungsobjekt (maximal 50 m Entfernung),

Massnahmen zur Sperrung der Wasserbenutzung während dem Arbeitszeitraum (z. B. Abwasserleitungen und angeschlossene Leitungen),

Sicherstellung, dass bei Kanalarbeiten der Start- oder Endpunkt je Leitung/Haltung zugänglich ist. Einstiegsschächte müssen mind. Ø800 mm oder Ø600 mm und nicht tiefer als 1 m sein (kleinere oder andersartige Bauwerke müssen vorab gesondert angegeben und vertraglich vereinbart werden),

Abdeckungen und Schutzwände,

Sicherung des Arbeitsplatzes gegen mögliche Schäden durch Wasser, Druck oder andere Einflüsse.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung auch für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Vorkehrungen entstehen.

6.2 Genehmigungen und Information

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, welche für die Durchführung der Arbeiten notwendig sind, vorliegen und alle beteiligten Personen rechtzeitig informiert sind.

7. RÜCKTRITT

7.1 Rücktrittsrecht

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Kündigung oder Rücktritt durch den Auftraggeber, unabhängig vom Grund, steht der Kanalsanierung 24 AG eine Entschädigung in Höhe des entgangenen Gewinns zu sowie die Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten für bereits getätigte Bestellungen, vorbereitende Massnahmen und geleistete Investitionen.

7.2 Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Kriegen oder staatlichen Eingriffen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag anzupassen oder zu beenden. Tritt ein solcher Fall ein, wird der betroffene Vertrag um die Dauer der höheren Gewalt verlängert. Dauert die höhere Gewalt länger als einen Monat, kann der Vertrag mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden.

7.3 Terminverschiebung durch den Kunden

Sollte der Kunde einen bereits terminierten Auftrag kurzfristig verschieben, so behält sich die Firma vor, folgende Stornogebühren zu erheben:

Bei einer Verschiebung mindestens 15 Arbeitstage vor dem geplanten Termin entstehen keine Kosten.

Bei einer Verschiebung innerhalb von 10 Arbeitstagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr von CHF 500.– erhoben.

Bei einer Absage innerhalb von 5 Arbeitstagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr von CHF 1000.– erhoben.

7.4 Nichtdurchführung am Tag der Sanierung

Kann die Sanierung am vorgesehenen Termin ohne Verschulden der Firma nicht durchgeführt werden, werden die dadurch entstehenden Aufwendungen in Höhe von CHF 1500.– dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten für den Ausführungstag oder Zeitraum bereits Kosten entstanden sein, so hat der Auftraggeber diese vollumfänglich zu tragen.

8. ABNAHME

8.1 Abnahmeverfahren

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, gilt die Leistung der Firma 10 Tage nach Übermittlung der Dokumentation oder Rechnung als abgenommen, sofern innerhalb dieser Frist keine Mängel schriftlich gerügt werden.

8.2 Mängelanzeige

Etwaige Mängel müssen der Firma unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Abnahme, schriftlich angezeigt werden. Mängelanzeigen sind per Einschreiben an die in der Rechnung angegebene Adresse zu richten.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Gewährleistungsfrist

Es gelten die Grundsätze der SIA 118. Die in diesen AGB festgelegten Gewährleistungsfristen und -beschränkungen haben jedoch Vorrang vor den Bestimmungen der SIA 118. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt maximal 5 Jahre ab Abnahme. Für offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäss SIA 118. Eine weitergehende Haftung oder Gewährleistung ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat das Recht auf Reparatur oder Ersatz des mangelhaften Produkts. Ist eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich oder für das Unternehmen unwirtschaftlich, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Während der Dauer der Mängelbeseitigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatzleistungen oder Schadenersatz.

9.2 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

Gewährleistungsansprüche entfallen bei unsachgemässer Nutzung oder eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden oder Dritte. Nach Ablauf von 5 Jahren ab Abnahme sind sämtliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, einschliesslich solcher wegen verdeckter oder anfänglich vorhandener Mängel, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Materialveränderungen, natürliche Abnutzung oder nicht vorhersehbare Langzeitreaktionen der eingesetzten Produkte.

9.3 Fremdreparaturen

Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen.

9.4 Einsatzbedingungen

Die Kanalsanierung 24 AG übernimmt keine Haftung für Schäden, Materialveränderungen oder eine verkürzte Lebensdauer, die durch chemische, thermische, physikalische oder mechanische Einwirkungen entstehen, wie z. B. durch Säuren, Chlor, Salzwasser, aggressive Reinigungsmittel oder hohe Temperaturen. Dies gilt insbesondere für Einsatzbereiche mit erhöhter chemischer, thermischer oder mechanischer Belastung, die über die gewöhnlichen Bedingungen von häuslichem oder industriellem Abwasser hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragserteilung zu prüfen, ob die geplanten Materialien oder Verfahren unter den spezifischen Einsatzbedingungen geeignet sind. Jegliche Haftung für Schäden oder Mängel unter solchen Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

10. INFORMATIONSPFLICHT

10.1 Besondere Voraussetzungen

Der Kunde hat den Auftragnehmer rechtzeitig auf besondere technische, bauliche oder sonstige Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort schriftlich aufmerksam zu machen, soweit diese für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind.

10.2 Technische oder bauliche Besonderheiten

Der Kunde muss die Firma rechtzeitig über alle relevanten technischen oder baulichen Besonderheiten informieren, die die Ausführung der Arbeiten beeinflussen könnten. Dies umfasst insbesondere Änderungen an den baulichen Gegebenheiten oder besondere Vorschriften am Arbeitsort, die vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden müssen.

10.3 Information beteiligter Parteien

Der Kunde hat alle direkt und indirekt beteiligten und betroffenen Parteien über die von der Firma durchgeführten Arbeiten zu informieren, insbesondere Dritte vor Arbeitsbeginn über die durchgeführten Arbeiten und Sorgfaltshinweise.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1 Grundsatz der Haftung

Die Kanalsanierung 24 AG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Ausschluss von indirekten Schäden

Die Firma haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung oder etwaigen Mängeln entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schäden der Firma, ihren Mitarbeitenden, Subunternehmern oder Dritten zuzurechnen sind.

11.3 Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte

Die Firma übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe, Pandemien) oder durch Handlungen Dritter verursacht werden, sofern diese Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Firma liegen.

11.4 Schäden an bestehenden Anlagen

Die Firma haftet nicht für Schäden an bestehenden Rohrleitungssystemen oder anderen Anlagen, die bereits vor Arbeitsbeginn in einem kritischen Zustand waren (z. B. starke Abnutzung, Vorschäden oder veraltete Technik). Dies gilt auch für daraus resultierende Folgeschäden.

11.5 Mängelbeseitigung und Preisminderung

Im Falle von Mängeln beschränkt sich die Haftung der Firma auf die Beseitigung des Mangels oder, falls dies nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, auf eine angemessene Preisminderung oder Rückerstattung. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

11.6 Haftung für Hilfspersonen und Subunternehmer

Die Firma haftet nicht für Schäden, die durch Hilfspersonen, Subunternehmer oder Dritte verursacht werden, sofern diese nicht unter der direkten Aufsicht oder Kontrolle der Firma stehen.

11.7 Personenschäden

Die Haftung der Firma für Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) bleibt unbeschränkt, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Firma beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf den gesetzlich zulässigen Rahmen beschränkt.

11.8 Kosten für Leckortung und Ursachenermittlung

Die Firma übernimmt keine Haftung für Kosten, die im Zusammenhang mit der Suche nach undichten Stellen, der Identifizierung von Mängeln oder der Ursachenermittlung von Schäden entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schäden während oder nachträglich aufgrund der durchgeführten Arbeiten auftreten. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Kosten, die durch die Ermittlung oder Behebung von Schäden entstehen, sofern diese nicht direkt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma zurückzuführen sind.

11.9 Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

Soweit gesetzlich zulässig, sind alle Haftungsansprüche gegen die Firma auf den vertraglich vereinbarten Betrag oder den Wert der erbrachten Leistung beschränkt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Vertrag, Delikt oder sonstigen Rechtsgründen.

12. HÖHERE GEWALT

Die Kanalsanierung 24 AG haftet nicht für die Nichterfüllung, Verlust, Schaden oder Verzögerung, verursacht durch Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, nationale Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, die Befolgung eines Gesetzes, einer Verordnung oder Regierungsanordnung oder durch sonstige Ursachen ausserhalb der Kontrolle der Kanalsanierung 24 AG. Die Kanalsanierung 24 AG wird in einem solchen Fall die Situation analysieren und angemessene Massnahmen ergreifen, um den Schaden zu minimieren.

13. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Kanalsanierung 24 AG. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Firma berechtigt, die zurückbehaltenen Waren und Materialien zurückzufordern.

14. DATENSCHUTZ

Die Firma ist berechtigt, die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu verarbeiten und zu nutzen. Sie trifft alle erforderlichen Massnahmen, um die Daten gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu schützen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Nutzung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Firma auf behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet und berechtigt sein kann, Kundendaten an diese oder Dritte weiterzugeben. Sofern der Kunde einer Nutzung nicht ausdrücklich widerspricht, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.

15. ÄNDERUNGEN DER AGB

Die Kanalsanierung 24 AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der Kanalsanierung 24 AG veröffentlicht und treten mit der Veröffentlichung in Kraft.

16. PRIORITÄT

Diese AGB ersetzen alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen den Parteien getroffen wurden. Bestimmungen aus Individualverträgen, die die Bestimmungen dieser AGB weiter spezifizieren, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den AGB des Kunden gelten die Bestimmungen dieser AGB vorrangig.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.221.1) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Es gilt das schweizerische Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Kanalsanierung 24 AG, 5506 Mägenwil, zuständig. Die Parteien vereinbaren, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben oder ein Schiedsverfahren durchzuführen.

Verfasst am 01.01.2025 Version 01.01.25 

Diese AGB ersetzt vollständig vorherige Versionen

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